§ 2 Text/ProdVeredlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 Abs. 1 PhysLabAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 TexRAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ProdMechTextAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktionsmechaniker- Textil/zur Produktionsmechanikerin-Textil
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft
Die Ausbildung dauert drei Jahre.