§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 Text/ProdVeredlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 FertigungsMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ProdTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TextilProdAusbV 2003Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil
Die Ausbildung dauert drei Jahre.