TexRAusbV 2002 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 TexRAusbV 2002AusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3