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Beteiligte sind der Betroffene und der Antragsteller.
Der dem Betroffenen beigeordnete Rechtsanwalt wird durch seine Beiordnung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen.
diejenigen, die nach Absatz 2 von der Behörde zu dem Verfahren hinzugezogen worden sind.
die Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden und die die Bundesnetzagentur auf ihren Antrag zu dem Verfahren…
Die zuständige Behörde ist auf ihren Antrag als Beteiligte hinzuzuziehen.
Beteiligte des Verfahrens sind die Antragstellerin oder der Antragsteller, das beschuldigte Mitglied und im Fall des Absatzes 2 die Nebenintervenientin oder der…
Die Behörde kann von Amts wegen oder auf Antrag diejenigen, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, als Beteiligte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.