§ 10 AuslWBGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 6 AuslWBGDV 13Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
§ 5 AuslWBGDV 12Zwölfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Selbständige Anmeldung von Zinsscheinen)
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 6 THWAbrVVerordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die THW-Abrechnungsverordnung vom 13. Dezember…
§ 4 AuslWBGDV 9Neunte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Ergänzung des Verzeichnisses der Auslandsbonds)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.