Anlage THWAbrV
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4669 - 4673)
Berechnung der Einsatzstunden und des Kraftstoffverbrauchs
Die Einsatzstunden werden berechnet vom Eintreffen der Einsatzkräfte im Ortsverband bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft in der THW-Liegenschaft.
Zur Ermittlung der Kraftstoffverbräuche werden zusätzlich berechnet:
bei Fahrzeugen und Baumaschinen die Fahrstrecke und die im Stand erbrachten Betriebsstunden (z. B. bei Seilwindenbetrieb) und
bei kraftstoffbetriebenen Geräten die Stunden des tatsächlichen Einsatzes (also die Betriebsstunden).
Die Preise für Kraftstoffe werden nach dem jeweils einschlägigen aktuellen Verbraucherpreisindex Energie des Statistischen Bundesamtes berechnet. Die Mindeststundenzahl beträgt drei Stunden, es sei denn, es werden mehrere zeitlich und örtlich eng beieinanderliegende Einsätze abgerechnet.
Dabei bedeuten: AusstattungsgruppeReparaturkostenfaktor rKfz, Anhänger0,022Baumaschinen und Großgeräte0,027Geräte mit Motorantrieb0,025Ausstattung, allgemein0,034Die Ergebnisse der Berechnungen nach den oben angegebenen Formeln werden auf volle 10 Cent aufgerundet.
Neupreis (in Euro)
kalkulatorische Nutzungsdauer (in Jahren)
Basiszinssatz (§ 247 Absatz 1 Satz 1 BGB), mindestens jedoch 3 %; der von der Deutschen Bundesbank regelmäßig veröffentlichte Basiszinssatz wird in die o. a. Formel zur Berechnung der Gebühr je Einsatzstunde als Dezimalfaktor eingefügt. Beispiel: Bei einem Basiszinssatz von 3 % ist p = 0,03.
Reparaturkosten-Index nach Maßgabe der folgenden Tabelle: