§ 93 TiefbauBAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Durchführen von Instandsetzungen an Oberbauanlagen“,
2.
„Bauen und Instandhalten von Gleisen“,
3.
„Bauen und Instandhalten von Weichen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.