Anlage 8b Tier-LMHV(zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 520)
§ 16 Nr. 1 Tier-LMHVWarnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
Hackfleisch, das aus oder unter Verwendung von Fleisch von Geflügel oder Einhufern hergestellt worden ist oder
Anlage 5 Nr. 2.4 Tier-LMHV(zu § 7 Satz 1) Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
Die Nummern 2.2.1 und 2.2.2 gelten nicht, sofern das Fleisch auf Grund einer Genehmigung nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 Satz 2 der Verordnung…
§ 3 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b LMRStV 2006Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
Nummer 2 Buchstabe b Hackfleisch oder Fleischzubereitungen aus gekühltem Fleisch nach Ablauf der dort genannten Fristen herstellt,
§ 22 Abs. 1 Tier-LMHVVerbote und Beschränkungen
Es ist verboten, in den Verkehr zu bringen.