Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs · Abschnitt 5
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 20 Tier-LMHVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen