Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz Vom 7. Oktober 1987
Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen gemäß § 13b Satz 1 bis 4 des Tierschutzgesetzes wird auf das für den Tierschutz zuständige Ministerium übertragen.
§ 2 TierSchGZustV SL
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