TierSchTrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 24 TierSchTrVInkrafttretenVerordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates · Abschnitt 6 § 23Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.