TierSchTrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel TierSchTrVVerordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates · Abschnitt 6 § 24Anlage 1 Der Bundesrat hat zugestimmt. § 24