§ 2 TierwMeistPrV
Fachrichtung
Der Prüfling kann zwischen den Fachrichtungen wählen.
1.
Rinderhaltung,
2.
Schweinehaltung,
3.
Geflügelhaltung,
4.
Schäferei oder
5.
Imkerei
Der Prüfling kann zwischen den Fachrichtungen wählen.
Rinderhaltung,
Schweinehaltung,
Geflügelhaltung,
Schäferei oder
Imkerei