§ 2 TierzPrüfVO SNTierzuchtprüfungsverordnung
Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Teilnahme an einem Lehrgang, der von einer nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz vom 15.…
§ 35 Abs. 1 Nr. 2 TierZDVÜbergangsvorschriften
an einem Lehrgang über Embryotransfer erfolgreich teilgenommen haben, stehen den zum Embryotransfer Berechtigten nach § 17 Absatz 1 des Tierzuchtgesetzes…
§ 25 Nr. 1 TierZDVZulassungsvoraussetzungen
die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Studiengang, in dem Fragen der Tierhaltung Gegenstand der Prüfung sind, bestanden hat,
§ 24 Abs. 1 TierZDVAnforderungen an Ausbildungsstätten
Die Ausbildungsstätten, an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden, bedürfen der…
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 TierZGTierzuchtgesetz
die Zulassungsvoraussetzungen sowie Anforderungen, Dauer und Abschluss der Lehrgänge und Kurzlehrgänge über künstliche Besamung und Embryotransfer sowie jeweils…