§ 31 Nr. 1 TierZDVVerordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
§ 24 Abs. 1 TierZDVVerordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
Die Ausbildungsstätten, an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden, bedürfen der…
§ 25 Nr. 1 TierZDVVerordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Studiengang, in dem Fragen der Tierhaltung Gegenstand der Prüfung sind, bestanden hat,
§ 33 Abs. 1 TierZDVVerordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. § 27 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 TierZGTierzuchtgesetz
die Zulassungsvoraussetzungen sowie Anforderungen, Dauer und Abschluss der Lehrgänge und Kurzlehrgänge über künstliche Besamung und Embryotransfer sowie jeweils…