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Der Lehrgang umfasst mindestens 28 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Der Lehrgang bezieht sich nur auf eine Art landwirtschaftlicher Nutztiere. Folgende Lehrinhalte sind im Hinblick auf das Ausbildungsziel zu behandeln:
Tierzüchterische und rechtliche Voraussetzungen;
Anatomie und Physiologie der Geschlechtsorgane weiblicher Tiere;
Auswahl der Empfängertiere;
Beurteilung, Behandlung und Übertragung von Embryonen;
Die praktische Ausbildung soll einen Schwerpunkt des Lehrgangs bilden. Die Ausbildung in den Lehrinhalten nach Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 bis 4 ist unter Leitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin durchzuführen. Dabei ist der Lehrinhalt in Satz 4 Nummer 3 und 4 zunächst an geeigneten Hilfsmitteln (zum Beispiel Phantomen) durchzuführen, sofern diese für die jeweilige Tierart vorhanden sind, und danach am lebenden Tier zu vermitteln. Ein angemessener Teil der Ausbildung muss am lebenden Tier erfolgen.
Tierzucht, Tierhaltung und Fütterung sowie Kenntnisse der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften;
Rechtliche Voraussetzungen;
an einem Lehrgang über Embryotransfer erfolgreich teilgenommen haben, stehen den zum Embryotransfer Berechtigten nach § 17 Absatz 1 des Tierzuchtgesetzes…
Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erstreckt sich auf die in § 29 Absatz 1 aufgeführten Lehrgangsinhalte.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Teilnahme an einem Lehrgang, der von einer nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz vom 15.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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