Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Tierzucht 15. Dezember 1997/16. Januar 1998
Die Aufgaben werden von den rheinland-pfälzischen Anstalten im Wege der Organleihe durchgeführt. Das bedeutet, dass insoweit die rheinland-pfälzischen Anstalten für das Saarland tätig werden.
§ 2 TierZVwVbg SL
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