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Für die Inanspruchnahme der rheinland-pfälzischen Anstalten zahlt das Saarland eine pauschale Vergütung. Daneben hat das Land Rheinland-Pfalz Anspruch darauf, dass ihm, soweit es tätig wird, das Aufkommen an den anfallenden Gebühren und Auslagen zusteht.
Im Fall der Landesanstalt für Tierzucht und Qualitätsprüfungen Neumühle beläuft sich diese auf 80.122.- DM.[1] Ab dem Jahr 1999 erhöht sich dieser Betrag um 2 % je weiterem Jahr Vertragsdauer. Darüber hinaus erklärt sich das Saarland bereit, mit dem Ziel der Anpassung über die Kostenbeteiligung zu verhandeln, wenn sich die Preissteigerung und die Entwicklung der Personalkosten nachweislich und erheblich über 2 % bewegt.
Im Fall der Landesanstalt für Bienenzucht Mayen beläuft sich diese auf 3.000.-DM. Ab dem Jahr 1999 entfällt die Beteiligung des Saarlandes.
Im Fall des Landgestüts Zweibrücken beläuft sich diese auf 4.500.- DM.[2]