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Das Land Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen im Bereich der Tierzucht die bisherige Zusammenarbeit fortsetzen, diese nach Möglichkeit intensivieren und, soweit möglich, Synergieeffekte ausnutzen. Zu diesem Zweck ist das Land Rheinland-Pfalz bereit, das Saarland über die rheinland-pfälzischen Landesanstalten im Tierzuchtbereich und beim Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften zu unterstützen. Dies soll im Wege der Organleihe geschehen. Das Land Rheinland-Pfalz unterhält im Tierzuchtbereich folgende Landesanstalten: Die Anstalten sollen bei folgenden Aufgaben für das Saarland tätig werden:
Landesanstalt für Tierzucht und Qualitätsprüfungen Neumühle
Landesanstalt für Bienenzucht Mayen
Landgestüt Zweibrücken
die Landesanstalt für Tierzucht und Qualitätsprüfungen:
Leistungsprüfung auf Station und im Feld bei der Tierart Schwein,
Zuchtwertschätzung, Indexberechnung und Zuchtwertfeststellung bei der Tierart Schwein,
Zuchtwertschätzung und Zuchtwertfeststellung bei der Tierart Rind,
Leistungsprüfung auf Station und im Feld bei den Tierarten Schaf und Ziege,
Zuchtwertschätzung, Indexberechnung und Zuchtwertfeststellung bei den Tierarten Schaf und Ziege,
Leistungsprüfung auf Station und Zuchtwertschätzung für Kaninchen;
die Landesanstalt für Bienenzucht Mayen: