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Das Land wirkt auf die Verwirklichung chancengerechter Bildungsteilhabe und verzahnter Angebote für ein lebenslanges Lernen der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Bereichen frühkindlicher Bildung, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultureller Bildung, Weiterbildung und hochschulischer Bildung in seiner gesamten Breite hin. Das Land erkennt Mehrsprachigkeit als wichtiges Potential für die kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens und für die Förderung chancengerechter Bildungsteilhabe im Sinne dieses Gesetzes an.
Bildung nach Absatz 1 ist im Sinne dieses Gesetzes als ein umfassender Prozess des Erwerbs von Wissen und Fähigkeiten verknüpft mit der Entwicklung der Persönlichkeit in Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt zu verstehen. Bildungsprozesse finden an vielen Orten statt, sie sind nicht an die Grenzen institutioneller Zuständigkeit gebunden. Neben den formalisierten Prozessen sollen die non-formalen und informellen Bildungsprozesse bei Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei spezifischen Maßnahmeangeboten an sie berücksichtigt werden.
Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht und gilt entsprechend für die Kinder Asylsuchender in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes. Nordrhein-Westfalen kommt dem Recht auf Bildung der Kinder Asylsuchender für die Dauer des Aufenthalts in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) durch ein schulnahes Bildungsangebot nach. Das Land gewährleistet nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung den schnellstmöglichen Zugang zu einer Regelschule.
Weitergehende Regelungen des Landes, insbesondere das Kinderbildungsgesetz vom 3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 894, ber. 2020 S. 77) und das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) jeweils in der jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt.
Das Land fördert die kulturelle Bildung im Rahmen von lokalen und regionalen Netzwerken. Es wirkt durch seine Förderung auf die Abstimmung von Förderzielen und…
Es ist insbesondere durch Bildungs- und Erziehungseinrichtungen die Vermittlung wichtiger Kenntnisse und Fähigkeiten für Teilhabe und Integration im Sinne des §…
Das Land setzt sich mit den Akteuren der Arbeitsmarktförderung, der Berufsbildung und unter Nutzung der regionalen Arbeitsansätze zur Integration in Beruf und…
(Integration als Teilhaben) eine umfassende soziale, gesellschaftliche, kulturelle und rechtliche Teilhabe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch den…
Die Schule fördert die sprachliche Bildung von Schülerinnen und Schülern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen…
Zuwanderung und Integration,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.