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Das Bewusstsein aller Menschen für gegenseitige Offenheit, Toleranz, Respekt und Mitwirkungsbereitschaft ist zu fördern.
Die interkulturelle Öffnung ist eine wichtige Grundlage für gelingende Teilhabe und Integration. Hierfür ist die interkulturelle Kompetenz der Menschen zu stärken.
Insbesondere im Rahmen von § 7 werden Maßnahmen gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, antimuslimischen Rassismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit und gegen weitere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung fortentwickelt und gefördert.
Integration hat die Identitäten von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu berücksichtigen. Die Integrationspolitik des Landes unterstützt Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Unabhängig von Einwanderungs- oder Aufenthaltsstatus unterstützt sie Menschen, die von rassistischer oder anderer Diskriminierung betroffen sind.
Die soziale, gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist zu fördern, insbesondere nach den §§ 10 und 11 die Integration durch Bildung, die Integration durch Erwerb der deutschen Sprache, durch Ausbildung und Arbeit sowie die Integration in die Regelsysteme der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge.
Die Medienkompetenz der Menschen mit Einwanderungsgeschichte einschließlich des Zugangs zu digitalen Angeboten für ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe ist zu stärken.
Die Einbürgerung derjenigen Ausländerinnen und Ausländer, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, liegt im Interesse des Landes. Das Land bietet den Einbürgerungsbehörden und den Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte nach § 12 Absatz 2 hierzu eine Zusammenarbeit an.
Der ungehinderte und barrierefreie Zugang zu Kunst und Kultur stehen unter besonderem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Verbindendes Ziel…
(Integration als Teilhaben) eine umfassende soziale, gesellschaftliche, kulturelle und rechtliche Teilhabe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch den…
die Möglichkeiten der aufnehmenden Gemeinden, Einrichtungen und freien Träger der Integrationsarbeit vor Ort.
die Einbeziehung von Angehörigen und anderen Bezugspersonen sowie bürgerschaftlich Engagierten in das von dem jeweiligen Angebot unterstützte Alltagsleben sowie…
die Förderung von flächendeckenden, bedarfsdeckenden, am Sozialraum orientierten und inklusiv ausgerichteten Angeboten und
die Unterstützung der Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte nach § 9 Absatz 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.