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Die §§ 109 bis 121 sind auch dann anzuwenden, wenn versucht wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen.
Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Die Verpflichtungen der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Tatbestände, die…
Es ist untersagt, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a, 3 und 3a genannten Bestimmungen…
Es ist untersagt, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, deren Ziel oder Auswirkung unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der Bestimmungen…
Die Kommission ergreift gemäß dem vorliegenden Artikel und auf der Grundlage einschlägiger und objektiver Daten Maßnahmen, um gegen Praktiken zur Umgehung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.