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Tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel, die
einem geeigneten Gefrierprozess (Tiefgefrieren) unterzogen worden sind, bei dem der Bereich der maximalen Kristallisation entsprechend der Art des Lebensmittels so schnell wie nötig durchschritten wird, mit der Wirkung, dass die Temperatur des Lebensmittels an allen seinen Punkten nach der thermischen Stabilisierung mindestens minus 18 Grad C beträgt, und
mit einem Hinweis darauf, dass sie tiefgefroren sind, in den Verkehr gebracht werden.
Speiseeis unterliegt nicht den Vorschriften dieser Verordnung.
(weggefallen)
des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und
Lebensmittel und/oder
Im Anwendungsbereich dieses Gesetzes gelten die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 mit den Maßgaben, dass
in bestimmten Lebensmitteln;
Tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne dieser Richtlinie sind Lebensmittel, — die einem geeigneten Gefrierprozeß („Tiefgefrieren“) unterzogen worden sind, bei dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.