Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie gilt für tiefgefrorene Lebensmittel.
Tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne dieser Richtlinie sind Lebensmittel, — die einem geeigneten Gefrierprozeß („Tiefgefrieren“) unterzogen worden sind, bei dem der Temperaturbereich der maximalen Kristallisation entsprechend der Art des Erzeugnisses so schnell wie nötig durchschritten wird, mit der Wirkung, daß die Temperatur des Erzeugnisses an allen seinen Punkten — nach thermischer Stabilisierung — ständig bei Werten von mindestens minus18 °C gehalten wird, und — die mit dem Hinweis vermarktet werden, daß sie diese Eigenschaft besitzen. Speiseeis gilt nicht als tiefgefrorenes Lebensmittel im Sinne dieser Richtlinie. 3. Von dieser Richtlinie bleiben die Gemeinschaftsvorschriften unberührt, die folgendes betreffen: a) eine gemeinsame Marktorganisation im Bereich der Landwirtschaft und der Fischerei; b) den veterinärhygienischen Bereich.
Die Temperatur tiefgefrorener Lebensmittel muß gleichbleibend sein und an allen Punkten des Erzeugnisses auf minus18 °C oder niedriger gehalten werden,…
Die Richtlinie 89/108/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über tiefgefrorene Lebensmittel und die…
Die Richtlinie 79/112/EWG gilt für die unter diese Richtlinie fallenden Erzeugnisse, die ohne weitere Verarbeitung an den Endverbraucher sowie an…
einem geeigneten Gefrierprozess (Tiefgefrieren) unterzogen worden sind, bei dem der Bereich der maximalen Kristallisation entsprechend der Art des Lebensmittels…
Die Mitgliedstaaten a) vergewissern sich, daß die für das Tiefgefrieren, die Lagerung, den Transport und den örtlichen Vertrieb verwendeten Anlagen sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.