TourFachwPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 TourFachwPrVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin § 11Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. § 11Anlage 1