Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin · Teil 1
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.
§ 2 TPDesign/TSysPlAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen