TPG-GewV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 4 TPG-GewVErforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz Anlage 3( Fundstelle: BGBl. I 2008, 520) Anlage 3