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Bei bestehenden technischen Anlagen und Einrichtungen ist die Frist nach § 2 Absatz 2 vom Zeitpunkt der letzten Prüfung zu rechnen. Ist eine Prüfung nach § 2 bisher nicht vorgenommen worden, beginnt die Dreijahresfrist nach § 2 Absatz 2 mit dem 1. Oktober 2006.