TrinkwVZustVSL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBesondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung§ 3 TrinkwVZustVSLVerfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenSaarländische Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwVZustVSL) Vom 4. August 2025*) § 2Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiFür die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen gegen die Trinkwasserverordnung sind die Gemeindeverbände zuständig. § 2