§ 4 Abs. 2 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Das Einheitspapier als Anmeldung zur Truppenverwendung ist unter Beachtung der Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung über die Verwendung des…
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
außer in den Fällen des § 1 Absatz 3 die schriftliche Bewilligung für die Truppenverwendung, bei Anwendung des § 3 Absatz 1 eine Kopie des Bewilligungsantrags.…
§ 1 Abs. 5 Nr. 7 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Bestimmungen über die Beförderung von Waren in der Truppenverwendung, für die die Regelungen des Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung (§ 1 Nummer…
§ 41 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWVAußenwirtschaftsverordnung
zur Lieferung an die im Zollgebiet der Europäischen Union stationierten ausländischen Truppen, die diesen gleichgestellten Organisationen, das zivile Gefolge…
§ 3 Abs. 3 Nr. 4 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
den neuen rechtlichen Verhältnissen, denen die Waren unterliegen, Rechnung getragen werden kann, indem die erforderlichen Förmlichkeiten erfüllt werden; dazu…