§ 8 Abs. 2 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Einfuhrwaren, die nach Absatz 1 abgegeben werden, gelten mit der Übergabe an die nichtberechtigte Person als gestellt und als zum zollrechtlich freien Verkehr…
§ 9 Abs. 3 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Ist die Abgabe der Einfuhrwaren genehmigt, gelten diese mit der Übergabe an die nichtberechtigte Person als gestellt und als zum zollrechtlich freien Verkehr…
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
für Waren, die im Auftrag der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere aus einem Drittland oder einem anderen Mitgliedstaat (§ 1 Nummer 15 des…
§ 14 Abs. 3 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Ist die Abgabe der Einfuhrwaren genehmigt, gelten diese mit der Übergabe an die nichtberechtigte Person als gestellt und als zum zollrechtlich freien Verkehr…
§ 7 Abs. 2 TrZollVVerordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Einfuhrwaren, die nach Absatz 1 abgegeben werden, gelten mit der Übergabe an die nichtberechtigte Person als gestellt und als zum zollrechtlich freien Verkehr…