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Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse - hat aus ihren Einnahmen in angemessenem Umfang für die der Beitragspflicht unterliegenden Tierarten Rücklagen zu bilden. Teile der Rücklage können unter Berücksichtigung angemessener Sicherheits- und Liquiditätserfordernisse zur Erzielung eines Ertrages kurzfristig angelegt werden. Die Auswahl der Anlage und die Gestaltung ihrer Konditionen müssen gewährleisten, dass zu jeder Zeit
ein betriebsnotwendiger Betrag zur Verfügung steht,
die Erhaltung der Vermögenssubstanz sichergestellt ist und
ein angemessener Ertrag erzielt wird.
Die Rücklagen sollen bei folgenden Tierarten betragen:
je Pferd: 10,00 Euro,
je Rind: 29,00 Euro,
je Schwein: 7,50 Euro,
je Schaf: 7,00 Euro,
je Ziege: 6,00 Euro,
Gehegewild, je Tier: 7,00 Euro,
Bienen, je Volk: 2,00 Euro,
Geflügel, je Tier: 0,26 Euro.
Die Rücklagen sollen die vorgenannten Beträge nur in besonders begründeten Fällen unterschreiten.
Die für jede Tiergattung erhobenen Beiträge einschließlich der hieraus angesammelten Rücklagen sind zur Bestreitung der Ausgaben (§ 6 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) für diese Tiergattung zu verwenden. Die Verwaltungskosten werden auf alle Tiergattungen angemessen verteilt.
anzusammeln. Die Ansammlung von Erweiterungs- und Sonderrücklagen ist erforderlich, wenn die Ausgaben aus Mitteln des Haushalts voraussichtlich nicht bestritten…
Die Bildung einer Rücklage wird gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zugelassen zu
Die Tierseuchenkasse hat aus ihren Einnahmen Rücklagen in angemessenem Umfang zu bilden.
Der Verband soll zur Sicherung der Wirtschaftsführung und, soweit erforderlich, für Zwecke des Vermögensplans sowie zur Deckung nicht einziehbarer Beiträge (§…
Der Verband soll zur Sicherung der Wirtschaftsführung und, soweit erforderlich, für Zwecke des Vermögensplans sowie zur Deckung nicht einziehbarer Beiträge (§…
Zur Deckung vorhersehbarer größerer Ausgaben, die das durchschnittliche jährliche Ausgabenvolumen erheblich überschreiten, insbesondere für den Ersatz oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.