Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Tierseuchenkasse gelten die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Die Beilage zum Haushaltsplan der Landwirtschaftskammer über das Sondervermögen Tierseuchenkasse bedarf der Zustimmung des Ministeriums.
Die Tierseuchenkasse hat aus ihren Einnahmen Rücklagen in angemessenem Umfang zu bilden.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse - hat aus ihren Einnahmen in angemessenem Umfang für die der Beitragspflicht unterliegenden…
die Tierseuchenkasse als Sondervermögen nach Maßgabe des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 2.…
Die Geschäftsführung hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Tierseuchenkasse zu unterrichten.
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Tierseuchenkasse gilt das Gesetz Nr. 938 betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) vom 3. November 1971…
Die Einnahmen der Tierseuchenkasse bestehen insbesondere aus
das Land und die Tierseuchenkasse die Kosten für die Erfüllung von Aufgaben nach § 6 Absatz 3 Satz 2; für die Verteilung der Kosten gilt § 20 Absatz 1 Satz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.