§ 2 TÜPrKostO1992GebVAnpVVerordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Zweite Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 GüKKostV 1998Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 InsoKostVVerordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.