§ 4 EnWGKostVVerordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 15 DPMAVwKostVVerordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.
§ 3 InsoKostVVerordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.
§ 4 CSCGKostOÄndVVerordnung zum Container-Sicherheits-Zulassungsschild und zur Änderung der Kostenordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 Abs. 1 FinDAGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2021 in Kraft.