TWirtAusbV 2005 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 TWirtAusbV 2005Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel