§ 5 TWirtAusbV 2005
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Kälber- und Jungrinderaufzucht,
Rinderhaltung,
Reproduktion,
Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren,
Weidewirtschaft, Futtergewinnung.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schweinehaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Reproduktion,
Sauenhaltung,
Ferkelaufzucht und Schweinemast,
Vermarktung,
Technische Systeme der Schweinehaltung,
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Geflügelhaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Haltung und Herdenmanagement,
Fütterung,
Produktgewinnung und Vermarktung,
Reproduktion, Vermehrung, Brut,
Verwertung und Entsorgung von Rückständen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Schäferei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Schafhaltung,
Ablammung und Aufzucht,
Produktion von Wolle, Milch und Fleisch,
Hütetechnik,
Weidewirtschaft, Futtergewinnung,
Naturschutz und Landschaftspflege.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Imkerei sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Völkerführung und Bienengesundheit,
Bienenwanderung,
Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz,
Bienenprodukte gewinnen und vermarkten,
Königinnenzucht,
Betriebsmittel zur Bienenhaltung.