UAGGebV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 UAGGebVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes § 5Anlage Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 5Anlage