Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung. Ihm obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung. Er hat darauf zu achten, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten und die Antragsteller in geeigneter Weise befragt werden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihrer Prüfertätigkeit unabhängig und zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsangelegenheiten verpflichtet. Sie…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Prüfungsleiter zur unparteiischen und gewissenhaften Ausübung ihrer Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Alle mit der Behandlung von…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden; sie sind zur Verschwiegenheit in allen…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.