Art. 43 Abs. 1 32009R1010VERORDNUNG (EG) Nr. 1010/2009 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Der ersuchende Mitgliedstaat sorgt dafür, dass jedes Amtshilfeersuchen ausreichende Informationen enthält, damit der ersuchte Mitgliedstaat dem Ersuchen…
Art. 13 Abs. 1 32017R2394VERORDNUNG (EU) 2017/2394 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
In Amtshilfeersuchen erteilt die ersuchende Behörde die Auskünfte, die benötigt werden, damit die ersuchte Behörde das Ersuchen erfüllen kann, einschließlich…
§ 37 Abs. 5 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Vollzugshilfeersuchen sind schriftlich zu stellen; Grund und Rechtsgrundlage der Maßnahme sind anzugeben. In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt…
Art. 5 Abs. 1 Buchst. d 32020R1783Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (Neufassung)
die Beschreibung der ersuchten Beweisaufnahme;
§ 53 Abs. 1 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
1Vollzugshilfeersuchen sind schriftlich oder elektronisch zu stellen. 2Sie haben den Grund und die Rechtsgrundlage der Maßnahme anzugeben.