§ 7 Abs. 1 NRW-26511Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Der Vorsitzende beruft den Untersuchungsausschuss unter Angabe der Tagesordnung ein. Er ist zur Einberufung einer Sitzung binnen zwei Wochen verpflichtet, wenn…
§ 8 Abs. 2 PUAGGesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
Er oder sie ist zur Einberufung einer Sitzung zum nächstmöglichen Termin innerhalb des Zeitplanes verpflichtet, wenn dies von einem Viertel der Mitglieder des…
Art. 5 Abs. 1 32015D1916BESCHLUSS (GASP) 2015/1916 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 20. Oktober 2015 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (EUCAP Sahel Mali/3/2015)
Der Ausschuss wird vom Vorsitzenden regelmäßig einberufen. Wenn die Umstände es erfordern, können auf Initiative des Vorsitzenden oder auf Antrag eines…
Art. 5 Abs. 1 32015D0956BESCHLUSS (GASP) 2015/956 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/1/2015)
Die Sitzungen des Ausschusses werden regelmäßig vom Vorsitzenden einberufen. Wenn die Umstände es erfordern, können auf Initiative des Vorsitzenden oder auf…