§ 4 Abs. 2 NRW-26511Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Der Landtag wählt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich…
§ 13 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Der Landtag bestimmt den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses sowie dessen Stellvertreter. 2Sie müssen verschiedenen Fraktionen angehören und sollen,…
§ 6 Abs. 1 PUAGGesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
Für den Vorsitz der Untersuchungsausschüsse sind die Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke zu berücksichtigen. Der Untersuchungsausschuss bestimmt das Mitglied,…
§ 7 Abs. 1 PUAGGesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
Der Untersuchungsausschuss bestimmt nach den Vereinbarungen im Ältestenrat ein Mitglied für den stellvertretenden Vorsitz; dieses Mitglied muss einer anderen…
§ 4 Abs. 1 VwFAngPrV SL 2001Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Vom 19. März 2001
Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Der Vorsitzende oder…