§ 16 Abs. 2 UBSKMGUnerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte darf während ihrer oder seiner Amtszeit und während einer anschließenden Geschäftsführung keine entgeltlichen oder…
§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UBSKMGBeginn und Ende des Amtsverhältnisses
mit der vorzeitigen Entlassung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten aus dem Amt.
§ 15 Abs. 3 UBSKMGBerufsbeschränkung
Die beabsichtigte Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung soll in der Regel nicht für länger als ein Jahr nach dem Ende der Amtszeit untersagt…
§ 5 Abs. 4 UBSKMGDie oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Bei der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten werden ein Betroffenenrat (§ 19) und eine Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen…
§ 6 Abs. 4 UBSKMGAufgaben
Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte soll bei ihrer oder seiner Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-…