UDAustVwVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 UDAustVwVbg SLKostenVerwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Datenaustausch im Umweltbereich Vom 10. Juni 1994 bis 30. August 1995 § 5§ 7 Leichte SpracheEinfache SpracheBund und Länder tragen jeweils die ihnen entstehenden Kosten. § 5§ 7