Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Übertragungsstelle wird als eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gebildet und betrieben. Sofern sich aus der Milchabgabenverordnung nichts anderes ergibt, findet zwischen der Übertragungsstelle und den anderen Bereichen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ein Datenaustausch nicht statt.
Zuständige Behörde für die Beaufsichtigung der Übertragungsstelle ist das fachlich für die Durchführung der Milchabgabenverordnung zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Es entscheidet im Einvernehmen mit dem fachlich für die Durchführung der Milchabgabenverordnung zuständigen Ministerium des Saarlandes, soweit Aufsichtsmaßnahmen Belange des Saarlandes betreffen.