Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die fachlich für die Durchführung der Milchabgabenverordnung zuständigen Ministerien der Länder teilen der Übertragungsstelle die zuständigen Landesstellen im Sinne der Milchabgabenverordnung und ihren räumlichen Tätigkeitsbereich mit. Soweit den fachlich für die Durchführung der Milchabgabenverordnung zuständigen Ministerien der Länder oder den zuständigen Landesstellen Mitteilungspflichten gegenüber der Übertragungsstelle obliegen, übermitteln sie die erforderlichen Angaben.