Gesetz Nr. 1644 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung Vom 12. März 2008
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 ÜberStMilchAbgVRPStVtrG SL
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