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Der Bund trägt die Kosten für die von der Bundesregierung als Grenzdurchgangslager von übergebietlicher Bedeutung anerkannten Einrichtungen.
Die Kosten der erstmaligen Instandsetzung, Errichtung, Erweiterung, des Umbaues und der Verlegung von Durchgangs- und Wohnlagern kann der Bundesminister des…
Der Bund trägt die Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland und aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen und die Kosten…
Bund und Länder tragen die Kosten der Rückführung, der Suchdienste, der Erstaufnahme, der vorläufigen Unterbringung und Eingliederung von Aussiedlern…
Der Bund trägt die Aufwendungen nach § 4 dieses Gesetzes.
Der Bund trägt die Aufwendungen nach § 9 dieses Gesetzes.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.