§ 7 Abs. 2 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Kriegsfolgenhilfe-Empfänger sind
§ 10 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Fürsorgekosten sind auch
§ 13 Nr. 2 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
die in den §§ 8 bis 12 aufgeführten Fürsorgekosten näher zu bestimmen.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
die Aufwendungen für die Kriegsfolgenhilfe (§§ 7 bis 13); für die in § 7 Abs. 2 Ziff. 3 genannten Personen trägt der Bund nur 80 vom Hundert der Fürsorgekosten…
§ 18 Abs. 6 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Soweit die von einem Land bis zum 31. März 1950 geleisteten Ausgaben für sonstige Kriegsfolge- und Soziallasten nicht decken, bleibt das Land mit dem…