§ 7 Abs. 2 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Kriegsfolgenhilfe-Empfänger sind
§ 13 Nr. 1 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
die in § 7 genannten Personengruppen,
§ 1 Abs. 1 Nr. 8 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
die Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen, jedoch die Aufwendungen…
§ 10 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Fürsorgekosten sind auch
§ 8 Abs. 1 Nr. 20 LAGGesetz über den Lastenausgleich
das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 791) unter Berücksichtigung der dazu…